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Das Forum für Taucher und Nichttaucher
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soviel ich weiß, gilt bei der cmas nachwievor die Regel: min. 3 Sterne im Wasser. Wovon 1 Taucher also min. 2* sein sollte. Solang nix passiert kräht kein Hahn danach. Aber viel Spass bei der Gerichtsverhandlung. Nur hab ich kein Bock das Thema näher zu vertiefen.
Da ein cmas 1* (wobei ich kein cmas instruktor-trainer bin und über die aktuellen Ausbildungspläne nicht genau Bescheid weis) anscheinend keine Kompassnavigation und keine Rettungsfertigkeiten (??) lernt, weil dies erst in der 2* Ausbildung stattfindet gibt es diese Regel.
Soviel ich weiß, gibts aber bei den cmaslern auch sone Art Spezialausbildung Navigation, und Rettung usw.
denn es dürften, rein theroretisch wenigstens, auch Leute selbständig ohne Ausbildung tauchen gehen.
Schwierig wird die Sache immer erst dann, wenn ein Unfall passiert. Denn dann prüfen Gerichte und, in dem Fall wiederhole ich mich immer gerne, Unfallversicherungsträger (und die schaun supergenau hin) wer hatte die Garantenstellung und wusste der Verunfallte und der Buddy über die Richtlinien Bescheid.
Ja so ist das. Im Grunde das selbe Thema wie bei den Mundstücken.
zu Doc: "Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, daß wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann führt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt." Und wenn ich ihn doch nicht umbringen will????