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Zuknftige Geburtstage: Kachelschrubber (67)

Autor Thema: Brevet  (Gelesen 5897 mal)

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Offline Kachelschrubber

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Brevet
« am: 27. August 2008, 23:24:15 »
Drfen zwei Taucher die nur CMAS* haben zusammen tauchen oder mu da mindestens einer eine hhere Ausbildung haben?
Tauchen im Sommer - Curling im Winter - Motorradfahren wenn's nicht eisig ist - Musik machen geht aber immer

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #1 am: 28. August 2008, 00:00:23 »
Da zwei Taucher, die kein Brevet haben, auch Tauchen gehen drfen....

Ja, es gibt diese Empfehlung des VDST , 11 Freunde mt ihr sein oder so hnlich (guckst Du hier http://www.ausbildung.vdst.de/inhalt/vdst-downloads/vdst_empfehlungen_dtsa_tauchgruppen.pdf, aber auch die haben vor ein paar Jahren eingesehen, da das nicht immer der Weisheit letzter Schlu ist (und damals * im Schnellbeichverfahren zu ** befrdert).
Ich glaube ja immer noch, da zwei * mit je 500 TG eine bessere Gruppe abgeben wie zwei *** mit grad mal den erforderlichen 65 TG

Lg
Doc

Kurt

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #2 am: 29. August 2008, 14:38:03 »
soviel ich wei, gilt bei der cmas nachwievor die Regel: min. 3 Sterne im Wasser. Wovon 1 Taucher also min. 2* sein sollte.

Solang nix passiert krht kein Hahn danach. Aber viel Spass bei der Gerichtsverhandlung.
Nur hab ich kein Bock das Thema nher zu vertiefen.

In den PADI-Standards ist brigens definiert, dass 2 OpenWaterDiver selbstndig tauchen knnen. Das liegt daran, dass im Anfngerkurs  das Kompasstauchen unterrichtet wird...
*seufzt* ja die blden Kommerzamis... *Ironie aus*

Wurzl

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #3 am: 29. August 2008, 17:49:36 »
soviel ich wei, gilt bei der cmas nachwievor die Regel: min. 3 Sterne im Wasser. Wovon 1 Taucher also min. 2* sein sollte.
Solang nix passiert krht kein Hahn danach. Aber viel Spass bei der Gerichtsverhandlung.
Nur hab ich kein Bock das Thema nher zu vertiefen.

hallo Kurt
mich wrde das schon mal interessieren, da ich keine ahnung hab davon und immer davon hre ... wrd ich schon gern mal wissen wie das so gerechnet wird und was es damit auf sich hat

Kurt

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #4 am: 29. August 2008, 18:19:59 »
also wurzl,

vereinfacht dargestellt ergibt sich bei der drei Sterne Regel von der cmas folgendes:

Da ein cmas 1* (wobei ich kein cmas instruktor-trainer bin und ber die aktuellen Ausbildungsplne nicht genau Bescheid weis) anscheinend keine Kompassnavigation und keine Rettungsfertigkeiten (??) lernt, weil dies erst in der 2* Ausbildung stattfindet gibt es diese Regel.

Wobei aber wie Doc schon anfhrte, 2 1*Taucher mit 500 TG, wenn sie nicht total ver.... sind, eigentlich mit nem Kompass tauchen knnen mssten. Aber man wei ja nie... .
Soviel ich wei, gibts aber bei den cmaslern auch sone Art Spezialausbildung Navigation, und Rettung usw. und wenn du die hast, dann darfst auch als 1* mit deinem Buddy ins Wasser.

Wie gesagt, erstmal ist es vllig egal mit welchem brevet du im buddyteam tauchen gehst, denn es drften, rein theroretisch wenigstens, auch Leute selbstndig ohne Ausbildung tauchen gehen.

Schwierig wird die Sache immer erst dann, wenn ein Unfall passiert. Denn dann prfen Gerichte und, in dem Fall wiederhole ich mich immer gerne, Unfallversicherungstrger (und die schaun supergenau hin) wer hatte die Garantenstellung und wusste der Verunfallte und der Buddy ber die Richtlinien Bescheid.

Ja so ist das. Im Grunde das selbe Thema wie bei den Mundstcken.
Man kanns ja auch mit nichteingetragenen Felgen beim Auto vergleichen. Passiert nix. --->coole Felge
Passiert was. ---->Pech gehabt----->Schadensersatz----->Knast uswusw.

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #5 am: 29. August 2008, 22:08:14 »
Da ein cmas 1* (wobei ich kein cmas instruktor-trainer bin und ber die aktuellen Ausbildungsplne nicht genau Bescheid weis) anscheinend keine Kompassnavigation und keine Rettungsfertigkeiten (??) lernt, weil dies erst in der 2* Ausbildung stattfindet gibt es diese Regel.
Bestandteil der Ausbildung zum DTSA * ist u.A. das Bergen eines Gertetauchers aus 2-5 Metern Tiefe (Teil 0.5), das Transportieren und Erstversorgen eines verunglckten Tauchers (3.2-3.4) sowie einfache Unterwassernavigation (4.3). Der 5. Prfungstauchgang soll unter erschwerten Bedingungen (z.B. Nacht, Strmung) durchgefhrt werden. Soviel zur aktuellen Prfungsordnung.
Zitat von: Kurt
Soviel ich wei, gibts aber bei den cmaslern auch sone Art Spezialausbildung Navigation, und Rettung usw.
Die SK im VDST sind anlog der "Specialties" bei PADI oder SSI, inkl. Navigation und Tauchsicherheit und Rettung, wobei letzter bei allen Voraussetzung fr das hchste "Non-Pro" Brevet ist.
Zitat von: Kurt
denn es drften, rein theroretisch wenigstens, auch Leute selbstndig ohne Ausbildung tauchen gehen.
Nicht theoretisch, sondern solange in Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland keine anderen Rechtsnormen erlassen werden oder auf Grund von Einzelnormen (z.B. einer Allgemeinverfgung) auch ganz praktisch.
Zitat von: Kurt
Schwierig wird die Sache immer erst dann, wenn ein Unfall passiert. Denn dann prfen Gerichte und, in dem Fall wiederhole ich mich immer gerne, Unfallversicherungstrger (und die schaun supergenau hin) wer hatte die Garantenstellung und wusste der Verunfallte und der Buddy ber die Richtlinien Bescheid.
Hier wird's etwas difiziel. Wenn wir von Tauchern auf gleichem Niveau ausgehen, dann haben wir eine Gefahrengemeinschaft und eine sich daraus ergebende Stellung als Beschtzergarant. Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, da wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann fhrt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt. Hier ist dann der Nachweis zufhren, da das unterlassen von Handlungen, die dem einzelnen zumutbar waren, urschlich fr den Eintritt des Ereignisses sind. Ein bloer Verweis auf irgendwelche Verbandsregeln gengt nicht, v.a. unterdem Gesichtspunkt, da die Empfehlung vom VDST eine meiner Meinung nach haarstrubende Zusammenstellung hat (*** mit * bis 40m tauchen zu lassen.
Zitat von: Kurt
Ja so ist das. Im Grunde das selbe Thema wie bei den Mundstcken.
An dieser Stelle mchte ich doch den Rechtsgrundsatz der Conditio-sine-qua-non-Formel und der objektiven Zurechnung im Strafrecht bzw. der Adquanz im Zivilrecht einwerfen.

Mahlzeit
Doc

Offline Kachelschrubber

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Re: Brevet
« Antwort #6 am: 29. August 2008, 23:48:00 »
also irgendwas mit *** hab ich im Hinterkopf.. darum auch meine Frage ganz zu Anfang.

Was haben wir bei der Schulung gemacht?
Also Rettungsbungen war der Hauptbestandteil des Kurses
Dann gabs da auch ein Orientierungstauchen aber ohne Kompass.

Also beim letzten Tauchgang hatte mein Buddy CMAS** mit dem Kompass die Orientierung verloren... mu gestehen ich wute immer genau wo wir waren, aufgrund der Boden-Struktur bzw. der Uferbschungen die in Sicht waren.

Aber ich war da schon mal und er noch nie
Tauchen im Sommer - Curling im Winter - Motorradfahren wenn's nicht eisig ist - Musik machen geht aber immer

Kurt

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Re: Brevet
« Antwort #7 am: 30. August 2008, 00:52:06 »
hehe, so ist das mit den Sonderbrevets :)

@doc
"An dieser Stelle mchte ich doch den Rechtsgrundsatz der Conditio-sine-qua-non-Formel und der objektiven Zurechnung im Strafrecht bzw. der Adquanz im Zivilrecht einwerfen."

ich hab nur Fachabitur ohne Latein, kannste mir das mal erklren, bitte.

Offline Nessie

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Re: Brevet
« Antwort #8 am: 30. August 2008, 13:48:13 »
Fr Taucher ohne Open Jura Brevet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Conditio-sine-qua-non-Formel


Ich hab da noch eine Frage:

Wenn ich meine CMAS* und meine Padi** Karten dabei haben (= 3 Sterne  ;D)

darf ich dann solotauchen?

 :76:

Kurt

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Re: Brevet
« Antwort #9 am: 30. August 2008, 17:08:36 »
Ja  :D :D :D :D  :88:

Maren

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #10 am: 31. August 2008, 13:41:16 »

zu Doc: "Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, da wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann fhrt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt." Und wenn ich ihn doch nicht umbringen will??  ???? ???? ????

Maren

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #11 am: 31. August 2008, 21:04:39 »
zu Doc: "Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, da wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann fhrt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt." Und wenn ich ihn doch nicht umbringen will????????????
Ach man, schau mal auf die Uhrzeit meines Beitrags  :-*
Also, kein Vorsatz -> unechtes Unterlassungsdelikt.
Ich hab heute eine schne Erklrung fr die Conditio-sine-qua-non-Formel bekommen:
Du schiet auf jemanden. Bevor die Kugel einschlgt strzt der in eine Schlucht und bricht sich das Genick. Du gewinnst, da es kein Mord, sondern nur versuchter Mord ist  >:D. Warum. Fr das Eintreten des Ereignisses Genickbruch ist das abfeuern einer Schuwaffe keine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann.

Lg
Doc



Offline Kachelschrubber

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Re: Brevet
« Antwort #12 am: 31. August 2008, 21:46:42 »
Kann es sein, dass das Thema jetzt ein wenig entgleitet?
Tauchen im Sommer - Curling im Winter - Motorradfahren wenn's nicht eisig ist - Musik machen geht aber immer

Maren

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Re: Brevet
« Antwort #13 am: 31. August 2008, 22:11:08 »
Vollkommen! Sorry!  ::) ::)

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #14 am: 01. September 2008, 00:10:29 »
Ok,

zurck zum Thema: Obwohl die Rechtslage in D nicht einmal ein Brevet zum Tauchen vorschreibt, die Standarts der verschiedenen Ausbildungsorganisation fr vergleichbare Ausbildungstufen unterschiedliche Aussagen machen, die DIN EN 14153-1 die den CMAS * als "Autonomous Diver" sieht (der VDST hat sich so zertifizieren lassen und wiederspricht sich hir zu seiner Tauchgruppenzusammenstellung), so ist es meine ganz persnliche Meinung, da es weniger auf das vorhandene Brevet als auf die Erfahrung ankommt. Ein CMAS** quvalentes Brevet ist schnell gekauft und damit das Gewissen beruhigt (schlielich "darf" man jetzt ohne "Guide" tauchen), aber ob das das Ziel sein kann. Ich meine nicht. Fr mich persnlich bin ich den Weg gegangen, da ich zunchst mit erfahreneren Tauchern in Wassser gaangen bin und mich von diesen "weiterbringen" hab lassen. Dann habe ich aber auch mit Tauchern auf meinem Niveau angefangen, einfache Tauchgnge in mir schon bekannten Gewssern gemacht, um selbstndiger zu werden. Wenn ich heute mit unerfahreneren Tauchern ins Wasser gehe, schau ich sie mir beim ersten Tauchgang an, und entscheide dann, was sie beim nchsten Tauchgang selber machen mssen, wie z.B. den Weg zum Einstieg zurck finden. ;D. Klingt altruistisch, ist aber purer Selbstzweck, weil ich zufaul bin, immer alles sebst machen zu mssen.  ;) Und nein, als Verantwortlicher an einem Tauchwochenende las ich zwei OWDler mit je 20 Tauchgngen nicht zusammen ohne Aufsicht im Starnberger tauchen. Wenn die aber eh ihre letzten 15 Tauchgnge nach der Ausbilding im BaLi gemacht haben, warum nicht.

Lg
Doc

 

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