Administratoren: Dirk (Obi)
Iris (Wurzl)
Melanie (Melli) Moderatoren: Georg (abgesoffen)
Karin (doernchen)
Micha (Zwergal)
Das Forum fr Taucher und Nichttaucher
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
bei fremden Mundstcken, die nicht vom Hersteller genehmigt sind, liegt eine bauliche Vernderung vor. Derjenige der diese Vernderung vornimmt wird dadurch zum Hersteller. Sollte der Automat dann nicht funktionieren ist der Hersteller (Firma) aus dem Schneider und die Haftung geht auf den Taucher ber.
Sagt mal, hat einer von Euch schon Erfahrungen mit Cressi-Automaten im Kaltwasser?
Die Fa. Mares bejaht dies beispielsweise eindeutig in ihrer Produktinformation. Warum aber sollte diese Zulassung fr andere Lungenautomaten nicht gelten? Wir konnten jedenfalls nichts Gegenteiliges eruieren.
dass man wirklich zum Hersteller wird, nur weil man das Mundstck wechselt. Hat da jemand was schriftliches und offizielles?
zu was schriftlichen empfehle ich einschlgige Fachliteratur, habs erst wieder in der tauchen gelesen.