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Scheinbar nehmen die das jetzt wirklich ernst. Karl vom TSB hat mir gestern erzhlt, dass die Starnberger Polizei eine Schulung in Sachen Tauchcomputer bekommt, um z.B. die Maximaltiefe ablesen zu knnen.
@Gernot: Ich denke das ist so hnlich wie bei ner Verkehrskontrolle. Da drfen sie ja auch Dein Warndreieck und Deinen Verbandskasten sehen.
Im Endeffekt bringt's aber eh nichts grossartig drber zu diskutieren, die Allgemeinverfgung ist nun da und jetzt schau mer halt einfach mal wie sich die Sache entwickelt.
Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?
Ja, nur wird Warndreieck und Verbandskasten auf Vorhandensein geprft, es reicht wenn ich es der Polizei zeige. Aushndigen muss ich es nicht. Beim Tauchcomputer sieht man dass/wenn ich einen dabei habe, aber muss ich die Daten die der TC gespeichert hat mitteilen? Inwiefern handelt es sich hier um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?
Die AV erklrt klar meine "Pflichten". Nur htte ich gerne mal jemanden, der mir auch meine Rechte in dieser Situation darlegt. Sprich, was muss ich tun, was darf ich ruhigen Gewissens verweigern, und vor allem: Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?
Ja, es lsst sich nicht ganz vergleichen, aber etwas in der Art wird es wohl sein. Personenbezogene Daten, wren ja Name, Geburtsdatum, Anschrift usw., darunter wirds wohl nicht fallen.