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Autor Thema: Druckkammer und Krankenvversicherung  (Gelesen 2162 mal)

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Offline Doc

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Druckkammer und Krankenvversicherung
« am: 14. Februar 2011, 09:59:50 »
Zitat
Abrechnungstechnisch ist es rechtlich so, da die gesetzlichen Krankenkassen definitiv keine Druckkammerbehandlung bezahlen. Es gibt aber eine Gesetzeslcke. Wenn man stationr aufgenommen wird, auch wenn es medizinisch nicht notwendig ist, mu die Krankenkasse auch die Druckkammer bezahlen.
Dazu noch ein kleiner Nachtrag: Die GKV sind verpflichtet, Behandlungskosten auch dann zu bernehmen, wenn die Leistung "eigentlich" nicht im Katalog der Leistungen drin steht bzw. sogar auf der Negativliste steht (wie z.B. die HBO), und zwar immer dann, wenn es die einzige mgliche Behandlungsmethode ist, die dazu geeignet ist, die Gesundheit des Patienten wieder herzustellen. Im Zweifeslfall ist dies durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festzustellen und die Kassen mu leisten. Leider erst im Nachhinen, so da natrlich eine Tauchunfallversicherung hier die deutlich entspanntere Alternative ist. Im "Abschlubericht Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) nach 137c SGB V Indikation: HBO bei der Dekompressionskrankheit" steht ganz klar drin: "Es kann eindeutig festgestellt werden, das es derzeit keine Therapiealternative zur HBO bei der Dekompressionskrankheit gibt." Und es gibt auch schon einige Flle, in denen die Weigerung der GKV, die Behandlungskosten zu bernehmen, revidiert wurden.

Jrgen

Offline Klaus

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Re: Druckkammer und Krankenvversicherung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2011, 10:36:53 »
Leider Gottes sieht die Praxis anders aus. Die Jungs in Murnau mssen es ja wissen und ich habe mich im Vorfeld vor Abschlu einer Tauchversicherung bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen erkundigt, die mir besttigt haben, da sie keine Kosten fr die Druckkamerbehandlung bernehmen. Wahrscheinlich knnte man sie erfolgreich auf Erstattung verklagen, aber da zahl ich lieber 40? im Jahr extra, als da ich erst ein paar Tausend Euro vorfinanzieren mu, um sie dann vielleicht in 2. Instanz erstattet zu bekommen.

Gru

Klaus

Offline Doc

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Re: Druckkammer und Krankenvversicherung
« Antwort #2 am: 14. Februar 2011, 10:54:04 »
Wie schon oben geschrieben: "Im Zweifeslfall ist dies durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festzustellen und die Kassen mu leisten. Leider erst im Nachhinen, so da natrlich eine Tauchunfallversicherung hier die deutlich entspanntere Alternative ist." Und bei "stationr" haben sich die Kassen auch schon rauswinden versucht, wenn das Druckkammerzentrum nicht Teil des Krankenhauses war, sondern z.B. eine eigenstndige GmbH.

 

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