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Das Forum für Taucher und Nichttaucher
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ZitatGeplant sind folgende Ergänzungen: Für alle Tauchgänge ist eine komplette kaltwassertaugliche Ausrüstung (insb. Kälteschutz, Kopfhaube, kaltwassertaugliche/kaltwasserzugelassene Atemregler) zu verwenden. Tauchgänge im Alleingang sind verboten Bei der Anfängertauchausbildung ist der Grundsatz eines 1:1-Verhältnisses zwischen Tauchausbilder und Tauchschüler einzuhalten. Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist nur bis zu einer Wassertiefe von 40 Metern erlaubt. Technische Taucher (z.B, Trimixtaucher) dürfen tauchgänge bis 80 m Tiefe unternehmen, sofern Sie über eine gültige Lizenz verfügen, die von einer international anerkannten und nach geltenden Standards ausbildenden Organisationen ausgestellt wurde. Sie müssen über eine, für einen solchen Taucheinsatz geeignete Tauchausrüstung verfügen. Die Behersschung der Ausrüstung sowie der Rettungs-/Sicherheitsskills werden vorausgesetzt. Direkt vor dem Tauchgang muss die Polizeiinspektion Starnberg über den Tauchgang informiert werden. Nach dem Tauchgang muss sich der jeweilige Taucher wieder bei der Polizeiinspektion Starnberg zurückmelden. Das sollen die Neuerungen sein. GrußEllen
Geplant sind folgende Ergänzungen: Für alle Tauchgänge ist eine komplette kaltwassertaugliche Ausrüstung (insb. Kälteschutz, Kopfhaube, kaltwassertaugliche/kaltwasserzugelassene Atemregler) zu verwenden. Tauchgänge im Alleingang sind verboten Bei der Anfängertauchausbildung ist der Grundsatz eines 1:1-Verhältnisses zwischen Tauchausbilder und Tauchschüler einzuhalten. Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist nur bis zu einer Wassertiefe von 40 Metern erlaubt. Technische Taucher (z.B, Trimixtaucher) dürfen tauchgänge bis 80 m Tiefe unternehmen, sofern Sie über eine gültige Lizenz verfügen, die von einer international anerkannten und nach geltenden Standards ausbildenden Organisationen ausgestellt wurde. Sie müssen über eine, für einen solchen Taucheinsatz geeignete Tauchausrüstung verfügen. Die Behersschung der Ausrüstung sowie der Rettungs-/Sicherheitsskills werden vorausgesetzt. Direkt vor dem Tauchgang muss die Polizeiinspektion Starnberg über den Tauchgang informiert werden. Nach dem Tauchgang muss sich der jeweilige Taucher wieder bei der Polizeiinspektion Starnberg zurückmelden.
Was mich vor allem interessieren würde. Die die Bestimmungen erlassen,was für Leute das sind? Ob es Taucher sind oder Tauchlehrer vielleicht sogar. Ob die eine Ahnung vom Tauchen haben oder nur so tun als ob. Oder ob sie das ganze nur aus dem TV her kennen, .
Du kannst Dir sicher sein, daß der Anteil der wirklich Wissenden an diesem Prozeß sehr gering ist