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Scheinbar nehmen die das jetzt wirklich ernst. Karl vom TSB hat mir gestern erzählt, dass die Starnberger Polizei eine Schulung in Sachen Tauchcomputer bekommt, um z.B. die Maximaltiefe ablesen zu können.
@Gernot: Ich denke das ist so ähnlich wie bei ner Verkehrskontrolle. Da dürfen sie ja auch Dein Warndreieck und Deinen Verbandskasten sehen.
Im Endeffekt bringt's aber eh nichts grossartig drüber zu diskutieren, die Allgemeinverfügung ist nun da und jetzt schau mer halt einfach mal wie sich die Sache entwickelt.
Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?
Ja, nur wird Warndreieck und Verbandskasten auf Vorhandensein geprüft, es reicht wenn ich es der Polizei zeige. Aushändigen muss ich es nicht. Beim Tauchcomputer sieht man dass/wenn ich einen dabei habe, aber muss ich die Daten die der TC gespeichert hat mitteilen? Inwiefern handelt es sich hier um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?
Die AV erklärt klar meine "Pflichten". Nur hätte ich gerne mal jemanden, der mir auch meine Rechte in dieser Situation darlegt. Sprich, was muss ich tun, was darf ich ruhigen Gewissens verweigern, und vor allem: Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?
Ja, es lässt sich nicht ganz vergleichen, aber etwas in der Art wird es wohl sein. Personenbezogene Daten, wären ja Name, Geburtsdatum, Anschrift usw., darunter wirds wohl nicht fallen.