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und das hier ist der Text der AllgemeinverfügungVollzug der Wassergesetze;Allgemeinverfügung zum Tauchen mit Atemgerät im Starnberger See vom 18.08.1994, zuletzt geändert mit Bescheid vom 21.07.1997
Das Landratsamt Starnberg erlässt folgendenBescheid:1. Der Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 18.08.1994 (Allgemeinverfügung) über die Erteilung der beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 17 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) für das Tauchen mit Atemgerät im Starnberger See, zuletzt geändert mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 21.07.1997, wird wie folgt ergänzt:
eine behörde, *melli solltest du eigentlich wissen *gggg** wiederholt immer alles bis sie auf den punkt kommt ...
Finde, es wird ein ganz schöner Wirbel, um diese Allgemeinverfügung gemacht?!?! ???
Übrigens, gibt es schon einen Bussgeldkatalog, was man für welches Vergehen bezahlen muss
Wir, die Taucher und die sich so am See rumtreiben, haben es doch auch selber verursacht.