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Das Forum für Taucher und Nichttaucher
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So kann z.B. der Gleitschirmflieger und Fallschrimspringer erlaubnisfrei den Himmelnutzen, der Moutainbiker oder der Reiter die Berg ? und Forstwege, der Seglerdie Seen, der Kanufahrer die Flüsse und der Skifahrer die Berghänge.Eine besondere Genehmigungspflicht für die Nutzung der Gewässer, die hierbei inkeinster Wiese beeinträchtigt oder verändert werden, nur aufgrund einer speziellenAusrüstung begründen zu wollen ist nicht nachvollziehbar.
Ich find's super und drücke der Klage und der IG-T alle Daumen.